Ausfuhrkennzeichen
Rechtliche Hinweise: §19 Fahrzeugzulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- ein gültigen Personalausweis oder Reisepaß mit Visum im Original
- Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder, wenn Fahrzeug zugelassen
- Versicherungsbestätigungskarte für ein Internationales Kennzeichen (gelb)
- Eigentumsnachweis
- gültige Hauptuntersuchung § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Juristische Personen (zum Beispiel Firmen) müssen folgende Unterlagen zusätzlich in deutscher Sprache vorlegen:
- Handelsregisterauszug
- Paß des Geschäftsführers in Farbkopie
- SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben vom Geschäftsführer
Formular: SEPA-Lastschrift