Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
Straßenrennen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Serviceportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.