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Behindertenbeirat

Inklusionsbeirat

Der Behindertenbeirat besteht seit 1994. Ziel des Beirates ist es, gemeinsam mit beeinträchtigten Menschen Chancengleichheit abzusichern und bestehende Benachteiligungen und Vorurteile abzubauen. Zu beeinträchtigten Menschen zählen Personen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Besonderheiten, die sich gesellschaftlich benachteiligt fühlen.
Unser Anliegen ist es, Teilhabe, Mitgestaltung und Mitverantwortung zu unterstützen. Aus diesem Grund versteht sich dieser Beirat seit 2019 als Inklusionsbeirat.

Der Inklusionsbeirat berät den Kreistag und dessen Ausschüssen in Fragen benachteiligter Personengruppen. Wichtig ist dabei, das Umfeld für die Bürgerinnen und Bürger so zu verändern, dass sie ihr Leben bestimmen und gestalten können.

Der Inklusionsbeirat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Kreistag gewählt sind. Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig.