Beseitigung von Anlagen - Genehmigung (Abbruchgenehmigung) Verlängerung für Denkmäler, die in der Denkmalliste eingetragen sind
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Verwaltungsportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.