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Deich

Im Landkreis Oder-Spree gibt es festgesetzte Übeschwemmungsgebiete an der Oder, der Neiße und der Spree.

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten.

Das Wasserhaushaltsgesetz enthält besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Untersagt ist demnach zum Beispiel:

  • die Ausweisung von neuen Baugebieten,
  • die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland oder
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Wesentliche Hochwasserschutzanlagen im Landkreis Oder-Spree sind Deiche an Oder und Neiße, Binnenschöpfwerke in der Neuzeller und der Ziltendorfer Niederung sowie Rückstauvorrichtungen in Fließgewässern. Unzulässig ist jede Nutzung von Hochwasserschutzanlagen, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen kann. So ist zum Beispiel das Befahren von Deichen einschließlich der beidseitigen fünf Meter breiten Geländestreifen verboten.