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Eltern-Kind-Zentren

Ein Eltern-Kind-Zentrum ist eine Einrichtung, welche in der Regel an einer Kindertagesstätte angebunden ist, gleichwohl sind auch andere gemeindliche Einrichtungen (zum Beispiel Begegnungsstätte, Bürgerzentrum und so weiter) denkbar. Das Einrichtungsprofil ist nicht nur auf Kinder und deren Entwicklungs-, Bildungs- und Erziehungsbegleitung ausgerichtet sondern darüber hinaus auf die ganze Familie und deren Bedürfnisse.

Schwerpunktmäßig werden im Eltern-Kind-Zentrum Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangebote für Kinder und ihre Familien etabliert. Eine intensive Vernetzung im Sozialraum ist für die Arbeit grundlegend.

Durch die Einbettung von neuen und bestehenden Angeboten in lokale Strukturen und in ein sozialraumorientiertes Gesamtkonzept haben Eltern-Kind-Zentren die Möglichkeit, Synergien zu nutzen und das Gemeinwesen zu aktivieren. Je nach den sozialräumlichen Gegebenheiten richten die Eltern-Kind-Zentren ihre Angebote nach unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten aus.

Zur Zielgruppe gehören insbesondere Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren und ihre Familien, sowie werdende Eltern.

Eltern-Kind-Zentren sollen die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes fördern sowie die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Sie erfüllen ihren Auftrag über eine ausgeprägte Vernetzung im Sozialraum und eine starke Einbindung von verschiedenen Kooperationspartnern, wie zum Beispiel Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Kinderärzte, Hebammen, lokale Netzwerke und Bündnisse für Kinder und Familien unter Einbeziehung von Ehrenamtsstrukturen.

Eine Aufstellung der Eltern-Kind-Zentren finden Sie auf folgender Internetseite: los-family.de

Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren

Das Jugendamt ist gemäß § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen) in der Verantwortung - zusätzlich zu rechtsanspruchserfüllenden Angeboten der Kindertagesbetreuung - bedarfsgerechte und geeignete kinderfördernde und familienunterstützende Angebote zu installieren. Eine alternative Angebotsform der Kindertagesbetreuung sind Eltern-Kind-Zentren.

Seit 2006 werden im Landkreis Oder-Spree Eltern-Kind-Zentren zur Erweiterung von Betreuungs-und Unterstützungsangeboten für Kinder und ihre Familien sowie der Familienbildung gefördert. Auf Beschluss des Kreistages wird im Landkreis Oder-Spree ein schrittweiser Ausbau der Eltern-Kind-Zentren angestrebt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung und in Abstimmung mit den kreisangehörigen Ämtern, Städten und Gemeinden soll eine ausgewogene und bedarfsgerechte Angebotsstruktur im Landkreis entwickelt werden.

Der Kreistag hat am 5. Oktober 2016 die „Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren gemäß § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch im Landkreis Oder-Spree“ (Beschluss des Kreistages 030/2016) beschlossen. Sie regelt die Förderung von Personal- und Sachkosten. Bestandteil der Richtlinie sind die Planungsgrundsätze zur Installierung von Eltern-Kind-Zentren des Landkreises (Anlage zur Richtlinie).Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.