Kennzeichenmitnahme
Ab 1. Januar 2015 tritt für Fahrzeughalter bei Wohnortwechsel eine wesentliche Vereinfachung in Kraft. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein KFZ-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen ist. Es darf kein Halterwechsel vorliegen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis mit gültiger Wohnanschrift im Original
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief, falls noch alte Zulassungspapiere vorliegen
- siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (falls die Versicherungsdaten nicht abrufbar sind)
- Gültiger Bericht der Hauptuntersuchung im Original, wenn kein gültiges Datum auf dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, das durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde.