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Naturschutzgebiete (NSG)

Zu Naturschutzgebieten werden die sensibelsten, störungsempfindlichsten Naturräume erklärt. Wer sich in einem Naturschutzgebiet befindet, muss wissen, dass hier Tier- und Pflanzenarten vorkommen, die in Brandenburg, meist auch im übrigen Teil Deutschlands, sehr selten geworden sind. Einige sind sogar vom Aussterben bedroht. Um den Artenbestand zu sichern, muss es Räume geben, in der sich der Mensch, aus Achtung vor der Natur, in seiner Nutzung eingeschränkt.

Im Landkreis Oder-Spree gibt es, im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands, noch verhältnismäßig viele Refugien für die bedrohte Pflanzen- und Tierwelt. Sie zu bewahren ist eine wesentliche Aufgabe unserer Behörde. Einerseits bedeutet das den Schutz und die Pflege ausgewiesener Schutzgebiete, zum anderen gilt es, weitere Überlebensräume zu sichern, d. h. sie zu Naturschutzgebieten zu erklären. Aufgaben, die nur mit Unterstützung der Naturparks und der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer zu lösen sind, aber auch das Verständnis der Bürger voraussetzen (Rechtsgrundlage: § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Die Verordnungen und die dazugehörigen Karten der Naturschutzgebiete können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.