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Schutz von Kindern und Jugendlichen

Viele Eltern suchen in Belastungssituationen Hilfe und Unterstützung. Viele bekommen auch die entsprechende familiale – teilweise auch professionelle – Unterstützung. In einigen Fällen zeigen sich Familien allerdings als nicht ausreichend in der Lage, ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachzukommen. Immer wieder treten Situationen auf, in denen das Wohl einzelner Kinder gefährdet wird.

Aus der Erfahrung des Jugendamtes des Landkreises Oder-Spree sind hohe Belastungs- oder Überlastungssituationen oftmals ursächlich für solche Situationen. Hintergründe sind oftmals soziale sowie ökonomische Konfliktlagen, physische und psychische Probleme, mangelnde Empathie- und Handlungsfähigkeit, soziale Isolation und/oder fehlendes Wissen um Unterstützungsmöglichkeiten.

Um Kindeswohlgefährdungen entgegenzuwirken, müssen diese Eltern rechtzeitig erreicht und in ihrer Alltagsbewältigung sowie Erziehungskompetenz gestärkt werden. Gestärkte und selbstsichere Eltern sind die besten Garanten für eine gute und gesunde Entwicklung ihrer Kinder.

Gesetzliche Grundlagen

§ 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

  1. Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.
  2. Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
  3. Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
  4. In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass
    1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
    2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie
    3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
  5. Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

Ansprechpartner

  1. Frau Anna Schulz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiterin

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

  1. Herr Gall

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Eisenhüttenstadt
    Sozialarbeiter

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  1. Herr Gall

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Eisenhüttenstadt
    Sozialarbeiter

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  2. Frau Hahn

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Eisenhüttenstadt
    Sozialarbeiterin

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  3. Frau Ilte

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Süd
    Teamleiterin Team Süd

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  4. Frau Lemke

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Eisenhüttenstadt
    Sozialarbeiterin

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  5. Frau Moritz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Eisenhüttenstadt
    Sozialarbeiterin

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  1. Frau Aretz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Erkner
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Fürstenwalde/Spree

  2. Frau Visser

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Erkner
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Erkner

  1. Frau Schäfer

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiterin

    Breitscheidstraße 7
    Haus B
    15848 Beeskow

  1. Frau Bose

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiterin

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  2. Herr Dobbertin

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiter

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  3. Frau Kutzker

    Sozialarbeiterin

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  4. Frau Mager

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiterin

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  5. Frau Petenati

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiterin

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  6. Frau Stapel

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiterin

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  1. Frau Krieger

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiterin

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  1. Frau Ilte

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Süd
    Teamleiterin Team Süd

    Karl-Marx-Straße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt

  1. Frau Petenati

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Sozialarbeiterin

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  2. Herr Raböse

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Fürstenwalde
    Teamleiter

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree

  1. Herr Neidthardt

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiter

    Rathenaustraße 13a
    Haus B
    15848 Beeskow

Wechselnde Zuständigkeiten - bitte im Jugendamt erfragen.

  1. Frau Sophia Schulz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiterin

    Breitscheidstraße 7
    Haus B
    15848 Beeskow

  1. Herr Bennewitz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Erkner
    Sozialarbeiter

    Ladestraße 1
    15537 Erkner

  2. Frau Groskopf

    Allgemeiner Sozialdienst Team Erkner
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Erkner

  3. Frau Moldenhauer

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Erkner
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Erkner

  1. Frau Groskopf

    Allgemeiner Sozialdienst Team Erkner
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Erkner

  1. Frau Schäfer

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiterin

    Breitscheidstraße 7
    Haus B
    15848 Beeskow

  2. Frau Sophia Schulz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiterin

    Breitscheidstraße 7
    Haus B
    15848 Beeskow

  1. Frau Anna Schulz

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Beeskow
    Sozialarbeiterin

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

  1. Frau Moldenhauer

    Allgemeiner Sozialer Dienst Team Erkner
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Erkner

Anlage 4 zur Vereinbarung gemäß § 8 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Sozialraum Eisenhüttenstadt

Stadt Eisenhüttenstadt, Amt Neuzelle, Amt Brieskow-Finkenheerd

  • Frau Kerstin Bönsel
    • Kontaktdaten
      • Kinderhäuser Oder- Neiße e.V., Saarlouiser Straße 29-31, 15890 Eisenhüttenstadt
      • Telefon: 03364 44026, 0172 1310286
      • E-Mail: kboensel90@gmail.com
    • Spezialisierung
      • Diplom-Pädagogin
      • Heilpädagogin
    • Träger
      • Kinderhäuser Oder- Neiße e.V.
  • Frau Susanne Schmidt
    • Kontaktdaten
      • pewobe gGmbH, Glashüttenstraße 21, 15890 Eisenhüttenstadt
      • Telefon: 03364 61783, 0173 7831679
      • E-Mail: s.ellen.schmidt@web.de
    • Spezialisierung
      • Familienhelferin
      • Case-Manager
      • Heilpädagogin
  • Herr Sebastian Hirt
    • Kontaktdaten
      • Suchtberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Fürstenwalde e.V., Poststraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt
      • Telefon: 03364 7716356
      • E-Mail: s.hirt@awofuewa.de
    • Spezialisierung
      • Diplom-Sozialpädagoge
      • Kinderschutzfachkraft
      • Sozialtherapeut, Sucht
    • Träger
      • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Fürstenwalde

Sozialraum Beeskow

Gemeinden Storkow, Beeskow, Tauche, Friedland, Rietz-Neuendorf, Amt Scharmützelsee, Amt Schlaubetal

  • Frau Jana Scheiba
    • Kontaktdaten
    • Spezialisierung
      • Erzieherin
      • systemische Beratung
      • Trauerberatung
    • Träger
      • Diakonisches Werk Oderland-Spree e.V.

Sozialraum Fürstenwalde

Stadt Fürstenwalde, Gemeinde Steinhöfel, Amt Odervorland

  • Frau Maria Herwig
    • Kontaktdaten
      • „Haus Kiebitz“ e.V., Wladislwa-Wolkow Straße 20-22, 15517 Fürstenwalde/Spree
      • Telefon: 03362 937664, 0152 31053590
      • E-Mail: maria.herwig@aol.de
    • Spezialisierung
      • Erzieherin
      • systemische Beratung
      • Trauerberatung
    • Träger
      • „Haus Kiebitz“ e.V.
  • Frau Jana Scheiba
    • Kontaktdaten
    • Spezialisierung
      • Erzieherin
      • systemische Beratung
      • Trauerberatung
    • Träger
      • Diakonisches Werk Oderland-Spree e.V.

Sozialraum Erkner

Gemeinden Woltersdorf, Schöneiche, Erkner, Grünheide, Amt Spreenhagen

  • Frau Maria Herwig
    • Kontaktdaten
      • „Haus Kiebitz“ e.V., Wladislwa-Wolkow Straße 20-22, 15517 Fürstenwalde/Spree
      • Telefon: 03362 937664, 0152 31053590
      • E-Mail: maria.herwig@aol.de
    • Spezialisierung
      • Erzieherin
      • systemische Beratung
      • Trauerberatung
    • Träger
      • „Haus Kiebitz“ e.V.
  • Frau Claudia Gebert
    • Kontaktdaten
    • Spezialisierung
      • Diplom Sozialarbeiterin
      • Schulsozialarbeiterin
      • systemischer Beraterin
    • Träger
      • Gemeinde Schöneiche