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Städtebauförderung

Ein wesentliches Ziel der Städte und Gemeinden sind die Entwicklung, Erhaltung und Ausgestaltung attraktiver Standorte der Wirtschaft, des Wohnens, der Erholung und der Bildung. Der Bund und das Land Brandenburg sowie die Europäische Union unterstützen dieses durch Bereitstellung finanzieller Mittel im Rahmen verschiedener Förderungsprogramme.

Schwerpunkte der Förderung sind umfassende städtebauliche Gesamtmaßnahmen für räumlich abgegrenzte Förderkulissen bzw. strategisch orientierte Maßnahmenpakete einer integrierten Stadtentwicklung. Voraussetzung für die Bezuschussung ist das Vorhandensein eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) und einer daraus abgeleiteten städtebaulichen Zielplanung, welche in den Städten mit Unterstützung kompetenter Stadtplaner erarbeitet werden müssen.

Die Städte beantragen die Bezuschussung der städtebaulichen Maßnahmen beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und holen hierzu von der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree eine planungs- und haushaltsrechtliche sowie denkmalpflegerische Stellungnahme ein.

Der Fachbereich Kreisplanung erarbeitet dieses Stellungnahmen federführend unter Zuarbeit der Kommunalaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde. In Abhängigkeit von der konkret zur Förderung beantragten Maßnahme sind weitere Ämter und Behörden der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree zu beteiligen.