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Technische Änderungen am Fahrzeug

Technische Änderungen sind nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.

Rechtliche Hinweise: § 13  Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Erforderliche Unterlagen:

  • der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
  • Fahrzeugschein (ZB I)
  • Gutachten gemäß § 19 oder  § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung
  • bei Umschlüsselung die Herstellerbescheinigung, Abgasverhalten, Rußpartikelfilter oder Einbaubestätigung
  • Einbaugutachten zur Vorlage beim amtlich anerkannten Sachverständigen, die Gasanlagen Einbauprüfung und Nachweis  Abgasuntersuchung/Referenzgutachten für Gasbetrieb für nachgerüstete Gasanlagen

Öffnungszeiten

Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr