Technische Änderungen am Fahrzeug
Technische Änderungen sind nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.
Rechtliche Hinweise: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Gutachten gemäß § 19 oder § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung
- bei Umschlüsselung die Herstellerbescheinigung, Abgasverhalten, Rußpartikelfilter oder Einbaubestätigung
- Einbaugutachten zur Vorlage beim amtlich anerkannten Sachverständigen, die Gasanlagen Einbauprüfung und Nachweis Abgasuntersuchung/Referenzgutachten für Gasbetrieb für nachgerüstete Gasanlagen
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr