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Tiergehege

Seit einigen Jahren ist ein deutlich gewachsenes Interesse an der Haltung und Züchtung wildlebender Tiere zu beobachten. Gehalten werden eine Vielzahl von Tieren wildlebender Arten - angefangen von Waldvögeln und Psittaciden (exotischen Vögeln), Papageien, Eichhörnchen und so weiter bis hin zur landwirtschaftlich orientierten Haltung, die der Erzeugung von Wildfleisch dient.

Im Landkreis Oder-Spree haben sich hier insbesondere Straußenfarmen und Damwildgehege etabliert. Sicherlich ist dieser Erwerbszweig das Ergebnis steigender Nachfrage nach Fleisch, das aus keiner Massentierhaltung stammt.

Die Haltung von Tieren wildlebender Arten ist im Land Brandenburg genehmigungspflichtig!

Damit soll sichergestellt werden, dass die Haltungsbedingungen dem Tierschutzgesetz , den tierseuchenhygienischen Bestimmungen und den besonderen Ansprüchen dieser Tiere genügen, denn es handelt sich hier nicht um domestizierte Haustiere, auch wenn einzelne Tiere handzahm werden! Wer Tiere wildlebender Arten halten möchte, sei es als Hobby, als Nebenerwerb oder als Produktionszweig eines landwirtschaftlichen Betriebes, benötigt dazu eine Gehegegenehmigung nach § 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG).

Bei der Antragstellung soll unser Merkblatt behilflich sein.