Umschreibung eines Fahrzeuges
Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines Kraftfahrzeuges und beim Wechsel des Wohnsitz aus einen anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Oder-Spree.
Die Kennzeichen BSK, EH, FW und LOS gehören zum Landkreis Oder-Spree.
Rechtliche Hinweise: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Fahrzeugschein (ZB I)
- eine siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung
- gültige Hauptuntersuchung im Original wenn kein gültiges Datum aud dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, dass durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde
- bei der Zulassung auf behinderten Menschen ist der Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen
- bisherige Kennzeichenschild(er), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus einem Land das nicht der europäischen Gemeinschaft oder des europäischen Wirtschaftsraumes angehören
Formulare:
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr