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Wohnungsbauförderung (eigengenutzter Wohnraum)

Das Land Brandenburg fördert den Neubau, die Sanierung und den Umbau von eigen genutzten und fremd vermieteten Wohnhäusern. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen und/oder Zuschüsse.

Förderschwerpunkte sind gegenwärtig:

  • der alters- und/oder behindertengerechte Umbau von Wohnungen;
  • die Herstellung der Barrierefreiheit in und zu Wohngebäuden sowie
  • Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die der Verbesserung der energetischen Gesamtbilanz des Gebäudes dienen, insbesondere
    • Fassaden- und Dachdämmung,
    • Austausch von Fenstern (Einbau neuer Elemente mit einem besseren Wärmedämmvermögen),
    • Austausch von Heizungsanlagen (Ersatz durch Heizquellen, die auf erneuerbaren Energien beruhen),
    • Einbau von Wärmepumpen und BHKW sowie
    • Nutzung von Solartechnik;
  • Leistungen zur Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen, die zur Verbesserung der energetischen Gesamtbilanz des Gebäudes führen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree beraten Sie gern zu Ihrem konkreten Vorhaben und informieren Sie über deren Förderfähigkeit. Sie führen jedoch keine Finanzierungsberatung durch. Diese erhalten Sie beim Fördermittelgeber und dem Kreditinstitut, welches Ihr Bauvorhaben finanzieren soll.

Fördermittelgeber auf dem Gebiet des Wohnungsbaus im Land Brandenburg:

  • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)