Zahlungsansprüche, Betriebsprämienregelung in der Landwirtschaft
Die Regelungen für die Direktzahlungen gemäß der Vorordnung der Europäischen Union Nummer 1307/2013 gelten noch bis zum 31. Dezember 2022. Ab 1. Januar 2023 tritt die neue GAP-Reform in Kraft.
Basisprämienregelung
- ersetzt die bisherige Betriebsprämienregelung
- basiert auf dem System von Zahlungsansprüche
- mit dem Antrag auf Agrarförderung 2015 erfolgt eine Neu- bzw. Erstzuweisung der Zahlungsansprüche
Greening-Prämie
- erhalten Betriebe, die konkrete Umweltleistungen (sogenannte Greening-Maßnahmen) erbringen
Umverteilungsprämie
- Betriebe erhalten einen Zuschlag auf die Basisprämie für die ersten 30 Hektar und darüber hinaus für weitere 16 Hektar
Junglandwirteprämie
- Landwirte bis zu einem Alter von 40 Jahren können ab 2015 für maximal fünf Jahre eine Zusatzförderung erhalten
Kleinerzeugerregelung
- bei Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung erhalten Betriebe bis maximal 1250 Euro pro Jahr Direktzahlungen
- sind von den Verpflichtungen nach Cross Compliance und Greening befreit