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Zahlungsansprüche, Betriebsprämienregelung in der Landwirtschaft

Die Regelungen für die Direktzahlungen gemäß der Vorordnung der Europäischen Union Nummer 1307/2013 gelten noch bis zum 31. Dezember 2022. Ab 1. Januar 2023 tritt die neue GAP-Reform in Kraft.

Basisprämienregelung

  • ersetzt die bisherige Betriebsprämienregelung
  • basiert auf dem System von Zahlungsansprüche
  • mit dem Antrag auf Agrarförderung 2015 erfolgt eine Neu- bzw. Erstzuweisung der Zahlungsansprüche

Greening-Prämie

  • erhalten Betriebe, die konkrete Umweltleistungen (sogenannte Greening-Maßnahmen) erbringen

Umverteilungsprämie

  • Betriebe erhalten einen Zuschlag  auf die Basisprämie für die ersten 30 Hektar und darüber hinaus für weitere 16 Hektar

Junglandwirteprämie

  • Landwirte bis zu einem Alter von 40 Jahren können ab 2015 für maximal fünf Jahre eine Zusatzförderung erhalten

Kleinerzeugerregelung

  • bei Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung erhalten Betriebe bis maximal 1250 Euro pro Jahr Direktzahlungen
  • sind von den Verpflichtungen nach Cross Compliance und Greening befreit