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Aktuelle Informationen

Das kommunale Jobcenter PRO Arbeit des Landkreises Oder-Spree schränkt wegen des Coronavirus ab 17. März 2020 seinen Zugang für den Publikumsverkehr ein.

Alle Angelegenheiten des Jobcenters können bequem von zu Hause erledigt werden. Wir haben unsere Verfahren vereinfacht, so dass eine persönliche Vorsprache nicht nötig ist. Bitte helfen Sie mit, die Ausbreitung des Virus zu stoppen: Bleiben Sie daheim!

Die oberste Priorität hat für uns weiterhin die zuverlässige Auszahlung Ihrer SGB II-Leistungen!

Alle notwendigen Antragsformulare stehen für Sie zum Download bereit.

Aktuell ist es nicht notwendig, die „Anlage – Vermögen (V)“ auszufüllen. Es genügt eine formlose Erklärung darüber, ob erhebliches Vermögen vorhanden ist. Als erhebliches Vermögen gelten für den Antragsteller 60.000 EUR und für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 30.000 EUR.

Beachten Sie unbedingt:

Bei Ende des aktuellen Bewilligungszeitraumes bis einschließlich 30. August 2020 ist für eine Weiterbewilligung kein Folgeantrag erforderlich.

Endet der aktuelle Bewilligungszeitraum am 31. August 2020 oder später muss für eine Weiterbewilligung der Leistungen ein Folgeantrag gestellt werden. Der Antrag kann für den laufenden Monat bis zum Monatsletzten (Eingang im Jobcenter) gestellt werden (Antragsrückwirkung auf den 1. des Monats, § 37 Absatz 2 SGB II).

Alle Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (mit oder ohne Erfordernis einen Folgeantrag zu stellen) sind weiterhin verpflichtet dem Jobcenter mitzuteilen, wenn Änderungen eintreten, die für die Berechnung der Leistungen relevant sind.

E-Mail

Bitte reichen Sie alle Anträge, Nachweise oder Anschreiben möglichst per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür bitte die Mail-Adresse der jeweiligen Regionalstelle (siehe unten) und nicht die Mail-Adresse Ihrer Ansprechperson. Im Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen können diese Anliegen sonst nicht bearbeitet werden.

Sie können zum Beispiel mit Ihrem Handy ein Foto von den einzureichenden Nachweisen machen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Dateien in guter und lesbarer Qualität versenden. Um Verzögerung in der Bearbeitung zu vermeiden, reichen Sie bitte die Dateien im PDF- und/oder JPEG-Format ein.

Post

Sie können uns selbstverständlich weiterhin die Unterlagen per Post übersenden oder persönlich in den Hausbriefkasten der jeweiligen Regionalstelle werfen. Wir bitten Sie die Unterlagen ausschließlich in Kopien einzureichen und diesen Weg nur zu nutzen, wenn Ihnen das Einreichen der Unterlagen in digitaler Form, also per E-Mail, nicht möglich ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Post nicht mehr persönlich entgegen nehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz unserer Beschäftigten vermeiden wir jeden nicht notwendigen persönlichen Kontakt.

Telefon

Wir sind telefonisch für Sie da. Jede Beratung, die zuvor persönlich stattgefunden hat – egal ob in der Eingangszone, zur Abgabe eines Neuantrags oder zu Ihrer beruflichen Situation – wird vollwertig durch telefonische Beratungen ersetzt.

Sprechzeiten

Montag:

  • 9:00 bis 12:00 Uhr
  • 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:

  • 9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag/Donnerstag:

  • 9:00 bis 12:00 Uhr
  • 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:

  • 9:00 bis 12:00 Uhr
Kontaktdaten

Jobcenter (Fürstenwalde/Spree)

Jobcenter (Eisenhüttenstadt)

Jobcenter (Erkner)

Jobcenter (Beeskow)

Hinweise zu Neuanträgen

Wenn Sie einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Verfahren. Sie müssen nicht mehr persönlich in die Geschäftsstelle zur Identifizierung kommen. Alle notwendigen Antragsunterlagen werden Ihnen per Post übersandt. Es werden mit Ihnen ausführliche telefonische Beratungen durchgeführt.

Anträge sind zu von Ihnen zu unterschreiben. Es ist wichtig, dass wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen. Die telefonischen Beratungstermine sind für eine zügige Antragsbearbeitung sehr wichtig. Bitte halten Sie diese zwingend ein.

Hinweise zu Notfällen

Sollten Sie sich in einer unabweisbaren Notlage befinden, rufen Sie uns bitte an. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. Gegebenenfalls wird auch eine kurze persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle ermöglicht.

Seit 6. Juli 2020 werden im Bereich berufliche Integration wieder terminierte Gespräche durchgeführt.