Einzureichende Dokumente
Der vollständige Agrarförderantrag muss spätestens am 17. Mai 2021 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde in elektronischer Form (Online-Antrag), einschließlich des unterschriebenen Datenbegleitscheins (per Post/Fax), eingegangen sein.
- Datenbegleitschein (Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins)
- Ausdruck der Prämienflächen-Summen
- bei juristischen Personen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister bzw. Vereinsregister
- bei GbR: Verzeichnis der GbR-Gesellschafter mit Angabe der Unterschriftsbefugnis und entsprechender Unterschrift (Punkt 1.8)
- gegebenenfalls Vollmacht
- Saatgutbelege (im Original) - für Blühmischungen im FP 890 sowie bei der Anzeige von Pflugereignissen
- Erklärung über die Aussaatflächen von Nutzhanf sowie alle Etiketten des zertifikierten Saatguts
- im FP 860 (Genreserve Pflanzen): Angaben zu den Schlägen und angebauten Sorten sowie Gesamtfläche pro Sorte (Formular)