PRO Arbeit - kommunales Jobcenter
Besondere Einrichtung nach § 6a SGB II
PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
- Telefon: 03366 35-4551
- Fax: 03366 35-4550
- E-Mail schreiben: jobcenter@l-os.de
- Hinweis: Eingang Rathenaustraße - Haus B
Übergeordnete Adresse
Jugend, Bildung, Soziales und Gesundheit
Breitscheidstraße 7
Haus B
15848 Beeskow
- Telefon: 03366 35-4539
- Fax: 03366 35-4550
- E-Mail schreiben: dezernat1@l-os.de
- Raum: B 103
Aktuelle Hinweise
Es gelten bei der Erbringung von SGB II-Leistungen derzeit folgende Sonderregelungen:
- Vermögen wird für die Dauer von sechs Monaten nur dann berücksichtigt, wenn es in erheblicher Höhe vorhanden ist (60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied). Sie müssen im Antrag erklären, ob erhebliches Vermögen vorhanden ist.
- Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gelten für die Dauer von sechs Monaten als angemessen.
- Diese erleichterten Zugangsbedingungen gelten bis zum 31. März 2022.
- Sofern über die Leistungen vorläufig entschieden wird, entscheidet das Jobcenter für Bewilligungzeiträume, die bis zum 31. März 2021 begonnen haben nur auf Antrag abschließend über den Leistungsanspruch.
- Für Bewilligungszeiträume ab dem 1. April 2021 entscheidet das Jobcenter auch ohne gesonderten Antrag (wieder) abschließend, sofern die vorläufig gewährten Leistungen nicht dem tatsächlichen Leistungsanspruch entsprechen.
Beachten Sie unbedingt:
Endete Ihre aktuelle Leistungsbewilligung muss für eine Weiterbewilligung der Leistungen ein Folgeantrag gestellt werden. Der Antrag kann für den laufenden Monat bis zum Monatsletzten (Eingang im Jobcenter) gestellt werden (Antragsrückwirkung auf den 1. des Monats, § 37 Absatz 2 SGB II).
Alle Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II sind weiterhin verpflichtet dem Jobcenter mitzuteilen, wenn Änderungen eintreten, die für die Berechnung der Leistungen relevant sind.
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