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Kreis- und Verkehrsplanung

Grundlegende Aufgabe des Fachbereiches Kreis- und Verkehrsplanung ist die Initiierung von und Mitarbeit an regionalen Abstimmungsprozessen, mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Oder-Spree im Rahmen seiner strategischen Entwicklungskonzepte. Hierzu arbeitet er mit den kreisangehörigen Kommunen, regionalen Verbänden und Institutionen zusammen.

Sie vertritt die kreislichen Belange im Rahmen der Erarbeitung raumbezogener Planungskonzepte, wie zum Beispiel

Darüber hinaus arbeitet sie an übergeordneten Planungen des Landes Brandenburg und des Bundes mit, wie

  • Landesentwicklungsplanungen;
  • Straßenbedarfspläne und Bundesverkehrswegeplanung sowie
  • Touristische und Sportentwicklungspläne.

Die Kreisplanung ist die bündelnde Stelle der Verwaltung des Landkreises Oder-Spree im Rahmen der Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Investitions- und Infrastrukturvorhaben, insbesondere zu Vorhaben, die der regionalen und überregionalen Medienerschließung dienen (zum Beispiel der Breitbandausbau).

Dem Fachbereich Kreis- und Verkehrsplanung sind auch Aufgaben der Wohnungsbauförderung für den Mietwohnungsbau und für selbst genutzten Wohnraum sowie der Städtebauförderung zugeordnet.

Im Aufgabengebiet Wohnungswesen führt der Landrat die Funktion der Sonderaufsicht über die Ämter, die kreisangehörigen Städte und die amtsfreien Gemeinden als untere Landesbehörde durch. Der Fachbereich Kreisplanung bearbeitet die damit verbundenen Aufgaben. Grundlage hierfür bildet das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) in Verbindung mit der Zuständigkeitsverordnung im Wohnungswesen des Landes Brandenburg (WoweZV). Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen ist nicht Aufgabe dieses Fachbereiches.

Die geordnete städtebauliche Entwicklung in den Klein- und mittleren Städten des Landkreises wird durch verschiedene Bund-Länder-Programme gefördert. Der fachbereich Kreis- und Verkehrsplanung erarbeitet als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Förderanträgen der kreisangehörigen Städte auf der Grundlage der Städtebaurichtlinien.

Der Fachbereich Kreisplanung und Verkehrsplanung ist neben dem federführenden Landwirtschaftsamt, der unteren Denkmalschutzbehörde und der regionalen Wirtschaftsförderung auch in der Bewertungskommission für den Dorfwettbewerb vertreten.