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Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Sie sichert den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt.

Antragsberechtigt sind Personen, welche

  • eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente oder
  • eine Altersrente für langjährig Versicherte oder
  • eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben oder
  • das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keiner Bedarfsgemeinschaft angehören.

Diese Personen müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Leistung ist von der Bedürftigkeit des Antragsstellers abhängig.

Einkommen und Vermögen des Berechtigten sowie seines nicht getrennt lebenden Ehepartners, Lebenspartners oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft, werden auf die Leistung angerechnet. Durch diese Anrechnung wird der Anspruch gemindert.

Welche Unterlagen werden für einen Antrag benötigt?

Folgende Anlagen sind dem Antrag in Kopie beizufügen:

(bei Ehepaaren, Lebenspartnern, eheähnlichen Gemeinschaften oder einem zweitem Antragsteller sind von beiden die entsprechenden Nachweise einzureichen)

  • aktuelle Rentenbescheide
  • Nachweise über Einkommen
  • Nachweise über Vermögen wie zum Beispiel Sparbücher, Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Girokonten oder Ähnliches
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mietvertrag
  • bei Wohneigentum
    • Grundbuchauszug
    • Grundsteuerbescheid A und B
    • Wohnfläche in Quadratmetern
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Kreditvertrag mit aktuellem Jahreskontoauszug
    • Nnachweis über die Bezugsfertigkeit des Hauses
    • sonstige Ausgaben für Nebenkosten
  • Nachweise über Leistungen der Pflegekasse
  • Nachweis über den aktuellen Pflegegrad
  • zur Berücksichtigung von Mehrbedarfen
    • Schwerbeschädigtenausweis sofern dieser das Merkzeichen "G" oder "aG" aufweist
    • für eine kostenaufwendige Ernährung - schriftliches ärztliches Attest, welches eine genaue Befundbezeichnung inklusive der Erforderlichkeit und der voraussichtlichen Dauer der Zulage beinhaltet
    • Mutterpass für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche
  • Betreuerausweis
  • Nachweise über Versicherungen wie beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung
  • Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung soweit vom Antragssteller selbst getragen