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Landpachtverträge, Prüfung von Grundstückskaufverträgen

Entsprechend des Landpachtverkehrsgesetzes(LPachtVG) wird der Abschluss eines Pachtvertrages

  • durch Vorlage des Originals beziehungsweise einer beglaubigten Kopie oder
  • im Falle eines mündlichen Vertrages durch inhaltliche Mitteilung angezeigt.

Das Gleiche gilt für vereinbarte Veränderungen zum anzeigepflichtigen Pachtvertrag sowie dessen Beendigung.

Die Anzeige wird durch Verwaltungsakt den Beteiligten bekanntgegeben.

Gesetze:

  • Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (LPachtVG)
  • Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8. November 1985 (BGBl.I Seite 2065) 
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 581 folgende