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Umweltamt

Untere Naturschutzbehörde

Schutzgebiete und -objekte

 

Flächennaturdenkmäler (FND)

Zum Flächennaturdenkmal wurden nach dem Landeskulturgesetz der DDR (1970 – 1989) entweder Naturdenkmäler bis zu einer Größe von 3 Hektar ernannt oder wurden Bodenflächen oder Gewässer mit einer Flächengröße bis zu 5 Hektar aus Gründen des Arten –und Biotopschutzes unter Schutz gestellt.

Diese Schutzkategorie gibt es nicht mehr. Die bestehenden FND wurden aber durch Regelungen seit 1990 übergeleitet und gelten fort. Die Tatsache, dass eine Reihe Flächennaturdenkmäler heute in Naturschutzgebieten oder in FFH-Gebieten liegen zeigt, dass sie Kernflächen des Naturschutzes sind.

Die flurstücksgenaue Lage der Flächennaturdenkmäler können Sie über umweltamt@l-os.de erfragen. Die Daten zu den Flächennaturdenkmälern sind gegen Gebühr als Geodatensatz beim Kataster- und Vermessungsamt erhältlich.