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Altstandorte

Jahrzehntelange industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche als auch militärische Tätigkeit haben auf den betroffenen Flächen ihre Spuren hinterlassen. Havarien, Unfälle, Handhabungsverluste, Leichtfertigkeit, Sorglosigkeit aber auch Technologien und Standards, die sich erst entwickeln mussten, sind ein ganzer Ursachenkomplex dafür, dass auch in unserem Landkreis Flächen existieren, deren Böden derart mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, dass eine gefahrlose Nachnutzung einen entsprechenden Kontroll- und Sanierungsaufwand erfordert.

  • Sie möchten ein Bauvorhaben realisieren?
  • Sie möchten ein Grundstück erwerben?
  • Sie sind Grundstückeigentümer?

Sie sind sich nicht sicher, ob Schadstoffe im Boden Ihren Vorstellungen zur Nutzung der Fläche be- oder gar verhindernd gegenüberstehen? Dann wenden Sie sich an die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde mit der Bitte zu prüfen, ob das Grundstück im Altlastenkataster geführt wird.

Nun sind aber nur jene Grundstücke im Altlastenkataster enthalten, bei denen der Behörde bereits entsprechende Informationen vorliegen. Deshalb können auch folgende Überlegungen den Weg zur unteren Bodenschutzbehörde sinnvoll machen:

  • Gab es gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche oder militärische Vornutzungen des Grundstückes, bei denen der Eintrag von schädlichen Stoffen in den Boden angenommen werden könnte?
  • Wurden früher einmal auf der Fläche Sand, Kies, Ton oder Kalk abgebaut?
  • Liegt das Grundstück auf einem ehemaligen Rieselfeld?
  • Gibt es Kenntnisse, dass Materialien , z. B. auch Abfälle, aufgeschüttet oder in den Boden eingearbeitet worden sind, und welche Materialien könnten das gewesen sein?
  • Gibt es für das Grundstück Hinweise auf Schadensfälle durch Unfälle oder Kriegseinwirkungen?
  • Gibt es bei Tiefbauarbeiten Auffälligkeiten beim Bodenmaterial z. B. durch untypische Verfärbungen und Gerüche?