Inhalt

Bautechnische Nachweise

Die bautechnischen Nachweise beinhalten:

  • Standsicherheitsnachweise
  • Brandschutznachweise
  • Nachweis der Energieeinsparverordnung

Die Prüfung der bautechnischen Nachweise kann durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oder-Spree, das Bautechnische Prüfamt oder einem im Land Brandenburg bzw. Land Berlin anerkannten Prüfingenieur erfolgen.

Sie haben die Möglichkeit, der Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise in zweifacher Ausfertigung gemeinsam mit Ihren Bauantragsunterlagen einzureichen oder sie rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn nachzureichen, wenn Sie wünschen, dass die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen prüft. Wünschen Sie eine Prüfung durch einen im Land Brandenburg oder Berlin anerkannten Prüfingenieur, so haben Sie diesen selbständig zu beauftragen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der bautechnischen Nachweise ist durch entsprechende Bescheinigungen bzw. Prüfberichte zu bestätigen. Diese müssen der Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn vorliegen.

Gebühren

Die Gebühren werden gemäß Tarifstelle 2.1. bis 2.4. BbgBauGebO berechnet.