Anträge für Denkmalförderung
Der Landkreis unterstützt mit der Denkmalförderung insbesondere
- die Sicherung des Denkmalbestandes
- die wissenschaftl. Voruntersuchungen (z.B. Bestandsanalysen) als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Sanierungsarbeiten
- die fachwissenschaftl. Untersuchungen an bekannten und vermuteten Bodendenkmalen, aber auch
- die Rekonstruktion oder den denkmalgerechten Nachbau von Einzelelementen (Fenster, Türen, Fassadenschmuck u.ä.)
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Denkmalpflege im Landkreis Oder-Spree (Denkmalförderrichtlinie) vom 24. März 2010, Beschluß Nr. 014/11/2010.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Planungsunterlagen einschl. Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen
- mindestens 2 nachprüfbare Kostenangebote, nicht älter als 6 Monate