Bauleitplanung
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Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.
Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Stadt bezeihungsweise Gemeinde. Die Instrumente sind der Flächennutzungsplan (genannt FNP, vorbereitender Bauleitplan), der Bebauungsplan (genannt BP, verbindlicher Bauleitplan) sowie Satzungen (Innenbereich, Außenbereich), welche durch die Kommunen erlassen werden. Kommunale Bauleitpläne sind von den Städten/Gemeinden in eigener Verantwortung dann aufzustellen, wenn es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordert. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie (Planungshoheit der Gemeinde, Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz), wobei sich die inhaltliche Ausgestaltung der Bauleitpläne an den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung zu orientieren hat.
Planungsinstrumente
Das Aufgabengebiet Bauleitplanung ist Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen gemäß dem Baugesetzbuch sowie Bündelungsbehörde für die Stellungnahmen der Ämter der Kreisverwaltung des Landkreises Oder-Spree.
Nach § 4 Absatz 1 beziehungsweise Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und zur Begründung ein.
Die Bereitstellung der Unterlagen sowie die Mitteilung hierüber sollen elektronisch per E-Mail an: bauleitplanung@l-os.deerfolgen.
Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, sofern sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind, unterliegen grundsätzlich einer Prüf- und Genehmigungspflicht durch die Höhere Verwaltungsbehörde (§ 6 Absatz 1 Baugesetzbuch).
Ansprechpartner
Frau Siebke
- Stadt Beeskow
- Stadt Erkner
- Stadt Storkow (Mark)
- Gemeinde Grünheide (Mark)
- Gemeinde Schöneiche bei Berlin
- Gemeinde Woltersdorf
- Amt Spreenhagen
- Amt Scharmützelsee
Frau Schaper
- Stadt Eisenhüttenstadt
- Stadt Fürstenwalde/Spree
- Gemeinde Rietz-Neuendorf
- Gemeinde Steinhöfel
- Stadt Friedland (NL)
- Gemeinde Tauche
- Amt Brieskow-Finkenheerd
- Amt Neuzelle
- Amt Odervorland
- Amt Schlaubetal