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Anträge für Denkmalförderung

Der Landkreis unterstützt mit der Denkmalförderung insbesondere

  • die Sicherung des Denkmalbestandes
  • die wissenschaftliche Voruntersuchungen (z. B. Bestandsanalysen) als Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Sanierungsarbeiten
  • die fachwissenschaftliche Untersuchungen an bekannten und vermuteten Bodendenkmalen, aber auch
  • die Rekonstruktion oder den denkmalgerechten Nachbau von Einzelelementen (Fenster, Türen, Fassadenschmuck u. ä.)

Rechtliche Grundlage

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Denkmalpflege im Landkreis Oder-Spree (Denkmalförderrichtlinie) vom 24. März 2010, Beschluß Nr. 014/11/2010.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Planungsunterlagen einschl. Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen
  • mindestens zwei nachprüfbare Kostenangebote, nicht älter als sechs Monate
Die vollständigen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde bis zum 31. März eines jeden Hauhaltsjahres einzureichen.