Inhalt

Kreisliche Infrastruktur, Straßenaufsicht

Aufgaben der kreislichen Infrastruktur

  • Straßenaufsicht über das Kreisstraßennetz
  • Straßeninstandhaltung und Straßenunterhaltung der Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege, Brücken, Durchlässe und Ingenieurbauwerke
  • Organisation des Winterdienstes auf Kreisstraßen
  • Straßenaufsichtsbehörde für Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen (Rechtsaufsicht über kommunale Straßen)
  • Widerspruchsbehörde in straßenrechtlichen Verwaltungsverfahren für Kommunen und den Landkreis
  • Gestattung von Leitungsrechten im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen
  • Gestattung der Errichtung nichtamtlicher Hinweisschilder an Kreisstraßen
  • Kreuzungsmaßnahmen mit anderen Trägern der Straßenbaulast beziehungsweise anderen Verkehrsträgern (Wasser, Schiene)
  • Wahrnehmung der straßenrechtlichen Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in bau- und planungsrechtlichen Verfahren
  • Gestattung von Straßennutzungen über den Gemeingebrauch (Sondernutzungen)
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom straßenrechtlichen Anbauverbot an den Kreisstraßen
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstleister für Dritte (Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse zum zentralen touristischen Radwanderwegebau, Brückenbaumaßnahmen über den Oder-Spree-Kanal und weitere)
  • Führen eines Straßenkatasters für die sich in der Straßenbaulast des Landkreises befindenden Kreisstraßen (einschließlich Brücken und Durchlässe und Baumbestand)

Das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur erteilt Auskünfte zu Brücken, Durchlässen und/oder Ingenieurbauwerken im Zuge von Kreisstraßen.

Die Straßenaufsicht kontrolliert regelmäßig die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen und führt Maßnahmen der Verkehrsicherung (Beschilderung, Absperrung, Beseitigung von Sturmschäden) eigenständig durch. Des Weiteren gehört zum Aufgabengebiet die Einweisung und Abnahme von Arbeiten Dritter im öffentlichen Straßenraum.

Das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur erteilt Auskünfte zum Unterhaltungsmanagement der Kreisstraßen einschließlich der straßenbegleitenden Radwege.

Aus der nachfolgenden Auflistung sind die auf dem Gebiet des Landkreises Oder-Spree befindlichen Kreisstraßen mit den wichtigsten Daten zu entnehmen. Der Link öffnet eine pdf-Datei in einem neuen Fenster.

Im Zusammenhang mit dem regionalen touristischen Radwanderwegebau unterstützt das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur:

  • Planung, Fördermittelbeantragung und Durchführung der Baumaßnahme
  • Abnahme und Übergabe der abgeschlossenen Maßnahme an den Träger der Straßenbaulast
  • Fördermittelabrechnung
  • Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche nach Fertigstellung der Baumaßnahmen

Aktuelle Projekte:

Das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur bearbeitet abschließend alle eingegangenen (von der Ausgangsbehörde nicht abgeholfenen) Widersprüche im straßenrechtlichen Verwaltungsverfahren für Kommunen und den Landkreis Oder-Spree.

Die Straßenaufsichtsbehörde führt die Rechtsaufsicht über Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen durch.

Die Innutzungnahme des öffentlichen Straßenraumes von Kreisstraßen (z. B. zur Verlegung von Medientrassen aller Art oder das Aufstellen von nichtamtlichen Hinweisschildern oder Werbeträgern) ist antrags- und zustimmungspflichtig. Das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur ist die zuständige Stelle für die Bearbeitung von Anträgen auf die Mitnutzung. Im Einzelnen können das sein:

  • Anlegen von Zugängen oder Zufahrten zwischen dem Grundstück und der Kreisstraße (formlose Antragstellung mit Lageplan bzw. Lageskizze zum Standort des geplanten Zugangs bzw. der Zufahrt, geplante Befestigungsart);
  • Pflanzung von Straßenbegleitgrün (Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich);
  • Straßenmitnutzung durch Leitungsträger (Gestattungsvertrag erforderlich, öffentliche Leitungsträger gemäß Anlage II des Rahmenvertrages);
  • Beschränkungen des Gemeingebrauchs durch Einbringen von Gegenständen in den lichten Verkehrsraum, wie z. B. Aufstellen von Baugerüsten, Containern. (formloser Antrag mit Beschreibung der Maßnahme);
  • Errichtung nichtamtlicher Hinweisschilder (formloser Antrag mit Darstellung des Erfordernisses, Lageskizze zum Standort) oder
  • Planung einer übermäßigen Straßennutzung, das bedeutet, die Anzahl der Verkehrsvorgänge überschreitet den geplanten Bemessungswert der Bauklasse durch Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit erhöhten Zu- und Abgangsverkehr, wie z. B. Kiesgrube, Betonwerk, Mischanlage usw. (Vereinbarung mit dem Träger der Straßenbaulast zur Mehrkostenerstattung erforderlich, die Antragstellung erfolgt formlos).

Das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur erfasst und schreibt alle straßentechnisch, straßenrechtlich und verkehrsrechtlich relevanten Daten (Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenaufbau, Straßenbaumbestand, Straßenentwässerung, Zufahrten, Einmündungen, Widmungsinhalt, Beschilderung usw.) fort.

Das Sachgebiet kreisliche Infrastruktur erteilt Auskünfte über beabsichtigte Ausbaumaßnahmen und Straßenbauvorhaben an den Kreisstraßen des Landkreises Oder-Spree.