Inhalt

Prüfung von besonderen Aufgaben

  • Örtliche Prüfungen nach § 102 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), insbesondere Prüfung von Jahres- und Gesamtabschlüssen
  • Prüfung von Vorgängen in der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung
  • Prüfung von Jahresabschlüssen (Entwürfe) von Eigenbetrieben, Zweckverbänden und Beteiligungen
  • Prüfung von Kostenrechnungen, Gebühren- und Entgeltkalkulationen, Gebührensatzungen und Verträgen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Vorbereitung der Beauftragung von Wirtschaftsprüfergesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfern zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen