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Fauna-Flora-Habitat (FFH)

Die Kürzel FFH stehen für:

  • Fauna - Tierwelt
  • Flora - Pflanzenwelt
  • Habitat - Lebensraum

Vom Rat der Europäischen Gemeinschaft wurde 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erlassen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte für uns durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz und das Brandenburgische Naturschutzgesetz.

Mit dieser Richtlinie soll die Erhaltung der biologischen Vielfalt gefördert und gesichert werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die in den Anhängen zur Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten zu erhalten und zu schützen. Es müssen für die Lebensraumtypen und Arten so genannte "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" ausgewählt und geschützt werden. Auf diese Weise soll ein europaweites ökologisches Verbundnetz entstehen. Dieses Netz wird als Natura 2000 bezeichnet. Das ökologische Verbundnetz soll in seiner Gesamtheit das Überleben der verschiedenen Lebensraumtypen und Arten gewährleisten. Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen soll, die für den Erhalt dieser Lebensraumtypen und Arten ausgewiesen werden sollen. Diese Meldung ist abgeschlossen, aber nicht alle FFH-Gebiete sind zugleich als Naturschutzgebiete geschützt.

In die so genannte 1. Tranche Brandenburgs der zuerst gemeldeten FFH-Gebiete wurden bereits rechtskräftige Naturschutzgebiete an die Bundesregierung gemeldet. Der Flächenanteil der FFH-Gebiete der 1. Tranche betrug im Landkreis Oder-Spree insgesamt 2257 Hektar.

In die so genannte 2. Tranche (Ende 1999) wurden weitere Gebiete gemeldet:

Der Flächenanteil der FFH-Gebiete betrug zum Zeitpunkt der 2. Tranche 6,9 Prozent der Fläche des Landkreises. Zusammen mit der 1. Tranche sind dies 13.250 Hektar. Diese Flächenzahl kann sich aber aufgrund von Bereinigungen während der Schutzgebietsausweisung noch ändern, zumal der nach FFH-Richtlinie zu schützende Bereich nicht mit den bestehenden Naturschutzgebietsgrenzen identisch sein muss. Spätestens bis 2004 sollen die Mitgliedstaaten die gemeldeten Gebiete als "Besondere Schutzgebiete" wirksam unter Schutz stellen. Gemessen an der Gesamtfläche der gemeldeten Gebiete Brandenburgs (circa 15 Prozent) liegt der Landkreis damit eher im unteren Drittel.