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Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Verfahrensablauf

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt ein Arzt neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Alle Personen, die älter als 15 und jünger als 18 Jahre alt sind, obliegen der Pflicht der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Untersuchung besteht aus:

  • Messung der Körpergröße, des Gewichtes und des Blutdrucks,
  • Hör- und Sehtest,
  • Urin-Schnelltest (bitte vorher gut trinken),
  • körperlicher Untersuchung

Sie findet in der Regel in Ihrem zuständigen Gesundheitsamt statt und dauert circa 30 Minuten.

Nach der Untersuchung erhält der Jugendliche eine Bescheinigung für den Arbeitgeber (sowie eine Durchschrift für die Eltern beziehungsweise für die eigenen Unterlagen).

Die Bescheinigung ist 14 Monate gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Fragebogen,
  • die Krankenkassen-Versichertenkarte,
  • falls vorhanden: Brille, Brillenpass, Hörgerät, Allergiepass, Herzpass; ärztliche Atteste, Krankenhaus- und Therapieberichte; Schwerbehindertenausweis

Nachuntersuchung

Die erste Nachuntersuchung, vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz, können Sie auch bei einem niedergelassenen Arzt durchführen lassen.

Für diese Kosten kommt das Land auf. Sie benötigen vorher einen Untersuchungsberechtigungsschein vom Gesundheitsamt.

Diese werden nur dem Jugendlichen selbst oder einem Personensorgeberechtigten bei Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen