Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt (Oder)
Die Stadt Frankfurt (Oder) überträgt die ihr obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und Förderung sowie der Futtermittelüberwachung gemäß §§ 3 Abs. 1, Abs. 1 Satz1, 2. Alt.GKGBbg einschließlich des Vollzuges dieser Aufgaben auf den Landkreis Oder-Spree.
Hierzu gehören folgende Aufgaben:
- Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAK)
- Durchführung von Bundes- und Landesprogrammen zur Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen
- Feldblockpflege gemäß jährlicher Dienstanweisung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL)
- Umsetzung:
- Agrarstatistikgesetz
- Düngegesetz
- Düngeverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
- Grundstücksverkehrsgesetz
- Landpachtverkehrsgesetz
- Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
- Berücksichtigung öffentlich rechtlicher Leaderförderung