Investitionsförderung
Im Jahr 2015 begann in Brandenburg eine neue Förderperiode für die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit wird das Ziel verfolgt, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umweltschonende, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu fördern.
Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen
Gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin“ können landwirtschaftliche Betriebe eine Förderung beantragen.
Die projektbezogene Förderung soll zu einer Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie zur Erhöhung der betrieblichen Wertschätzung und Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens beitragen.
Der Antrag auf Zuwendung wird bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Zu den Antragsunterlagen zählt unter anderem eine Stellungnahme des zuständigen Landwirtschaftsamtes, die die Beurteilung des geplanten Projektes unter den Gesichtspunkten Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Flächenausstattung beinhaltet.
Umfangreiche Informationen zum Thema auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg: Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen.