Kleingartenwesen
Aufgaben
Der Landkreis Oder-Spree ist gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22. April 1993 für die Anerkennung und den Entzug der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit von Kleingärtnerorganisationen, welche ihren Sitz innerhalb des Landkreises haben, zuständig.
Weiterhin sind die Geschäftsführungen der kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisationen durch den Landkreis zu prüfen.
Rechtliche Grundlagen
in der jeweils gültigen Fassung: