Ausgleichzulage (AGZ)
- Neuabgrenzungder Kulisse der benachteiligten Gebiete
- neue Gebietskulisse:1.089.080 ha (80,3 % der LF)
- alte Gebietskulisse: 1.017.108 ha (75 % der LF)
- Beantragung im Rahmen des Sammelantrages - Förderprogramm erhält Bezeichnung FP 3315
- Bindung "33" wie bisher
- Richtlinie wurde angepasst, da ab 2020 die Förderung der sogenannten phasing-out-Gebiete entfällt
- alle benachteiligten Flächen förderfähig, unabhängig vom Betriebssitz
- Fördersatz: - 25 EUR/ha LF für beide Bindungen
- Mindestparzellengröße: 0,3 ha
- Beschränkung AL-Förderung entfällt (kein LVZ-Nachweis mehr erforderlich)
- Bagatellgrenze: 250 EUR