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Handlungsempfehlungen und Checkliste zur tierschonenden Mahd

Mit Beginn der Mahdzeit beginnt zeitgleich auch die Jungenaufzucht zahlreicher Wildtierarten. So legen Rehe und Hasen ihre Jungtiere bevorzugt im dichten Gras der Wiesen ab. Da die Jungtiere vor Gefahr nicht fliehen, ist es aus Tierschutzgründen erforderlich, vor der Mahd durch entsprechende Maßnahmen zu gewährleisten, dass keine Jungtiere durch die Mähmesser verletzt oder getötet werden. Das Unterlassen dieser Vorsorge kann eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz darstellen.

Datum: 23. August 2024