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Neue Regelung:

Ackerparzellen mit der Kennzeichnung "BJS" sind im Ökologischen Landbau FP 880 - Bindungen 881, 883; Natura 2000 FP 50 - Bindungen 51Z, 52Z, 53Z förderfähig, wenn nach erfolgter Bestellung der Kultur eine frühzeitige Beseitigung/Ernte des Bestandes auf der Schneise vorgenommen wird.

Bei der Ausgleichzulage (AGZ) FP 3315 - Bindungen 33 und 33PO beantragten und mit "BJS" gekennzeichneten Ackerparzellen kann auf eine vorherige Bestellung der geplanten Bejagungsschneisen verzichtet werden. Diese Flächen können der Selbstbegrünung überlassen werden.

Ackerparzellen mit der Kennzeichnung "BJS" sind im Rahmen des Förderprogrammes Erhaltung genetischer Ressourcen FP 860 - Bindungen 861 und 861a nicht förderfähig.