Halteränderung
Eine Halteränderung ist erforderlich bei Namen- und Anschriftenänderungen des Halters (im gleichen Landkreis). Vor Antragstellung müssen die Änderungen im Personalausweis, erfolgt sein.
Rechtliche Hinweise: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- bei Namensänderung sind der Fahrzeugschein (ZB I) und Fahrzeugbrief (ZB II) vorzulegen
- bei Anschriftenänderung genügt nur der Fahrzeugschein (ZB I)
- gültige Hauptuntersuchung im Original wenn kein gültiges Datum auf dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, dass durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde
Gebühren circa 11,70 Euro