Inhalt

Taxen, Mietwagen

Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr werden nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf der Genehmigung ist eine erneute Beantragung notwendig.

Taxi

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Taxiunternehmer unterliegt der Betriebs-, der Beförderungs- und der Tarifpflicht.

Mietwagen

Verkehr mit Mietwagen ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Im Unterschied zum Taxiverkehr gilt weder die Betriebs-, die Beförderungs- noch die Tarifpflicht. Die Preise werden frei, entsprechend der zurückgelegten Wegstrecke, vereinbart. Der Mietwagen ist mit einem Wegstreckenzähler ausgerüstet. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Das „öffentliche Bereithalten“ ist nicht gestattet.

Ausflugsfahrten

Ausflugsfahrten sind Fahrten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.

Ferienziel-Reisen

Ferienziel-Reisen sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.

Verordnungen