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Umschreibung eines Fahrzeuges

Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines Kraftfahrzeuges und beim Wechsel des Wohnsitz aus einen anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Oder-Spree.

Die Kennzeichen BSK, EH, FW und LOS gehören zum Landkreis Oder-Spree.

Rechtliche Hinweise: §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Erforderliche Unterlagen:

  • der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
  • der zum Kraftfahrzeug gehörende Fahrzeugschein (ZB I)
  • eine siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung
  • gültige Hauptuntersuchung im Original wenn kein gültiges Datum aud dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, dass durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde
  • bei der Zulassung auf behinderten Menschen ist der  Behindertenausweis und das Beiblatt vorzulegen
  • bisherige Kennzeichenschild(er), wenn das Fahrzeug  noch zugelassen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Verzollungsnachweis für Fahrzeuge aus einem Land das nicht der europäischen Gemeinschaft oder des europäischen Wirtschaftsraumes angehören

Gebühren: 18,50 Euro bis circa 34,00 Euro

Formulare: