Inhalt

Oldtimerkennzeichen

Was ist ein Oldtimerfahrzeug?

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Wann erhalte ich dieses Kennzeichen?

Das Oldtimerkennzeichen wird auf Antrag (§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) zugeteilt. Das Fahrzeug muß vor Zuteilung der Kennzeichen begutachtet werden (§ 23  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO), diese Gutachten darf nur von einem anerkannten Sachverständigen angefertigt werden.  Nach Bestätigung der Kriterien für ein Oldtimerfahrzeug, wird ein Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt. An das Kennzeichen wird ein "H" stellvertretend für "historisch" angehängt.

Sie können auch eine Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens stellen.

Falls weitere Auskünfte benötigt werden, erhalten Sie diese telefonisch hier:  03361 599-3050

Rechtliche Hinweise: § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen:

  • der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
  • Fahrzeugschein (ZB I), gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO darin muss die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO enthalten sein
  • eine siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung

Gebühren: circa 26,70 Euro bis 42,00 Euro