Agrarförderantrag 2020
Der Agrarförderantrag für das Jahr 2020 muss bis spätestens dem 15. Mai 2020 in der zuständigen Behörde eingereicht werden.
- Wichtige Termine
- Einzureichende Dokumente
- Informationen für Antragsteller
- Informationen für Berater
- Zuständige Bewilligungsbeörde
Die diesjährige Antragsstellung zur Agrarförderung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren mit Hilfe des neuen WebClients.
Die Anmeldung im Web-Client erfolgt unter der URL: https://www.agrarantrag-bb.de/
Antragsvoraussetzungen
Mindestbetriebsgröße:
- 1,0 ha gemäß § 11 DirektZahlDurchfV
Mindestgröße der landwirtschaftlichen Parzelle (Schlag):
- 0,3 ha gemäß § 18 der InVeKoS-VO (pro Nutzcode)
Sämtliche landwirtschaftliche Flächen des Betriebes sind:
- getrennt nach ihrer Nutzung gemäß InVeKoS-VO § 10 anzugeben
- Nichtanmeldung kann zu Sanktionen führen
Mitteilungspflicht
- jedweder Änderung nach Antragstellung