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Gewässerschutz

Jeder weiß, welche faszinierende Wirkung der Blick über ein Gewässer auslöst. Dabei ist es nicht nur das Wasser allein - es ist das Zusammenspiel von spiegelnder Wasserfläche, unzerstörten Ufern und Stille.

Eine wesentliche Aufgabe der Naturschutzbehörde besteht darin, diesen Anblick nicht nur für uns, sondern auch für nachfolgende Generationen zu bewahren. Das bedeutet aber nicht, die Nutzung von Gewässern für den Menschen generell auszuschließen.

Die Nutzung muss kontrolliert erfolgen. In unserem Landkreis gibt es Seen, die vorrangig der Erholung dienen. Der bekannteste See, der Scharmützelsee, zählt zu den Gewässern, die ein Dorado für Wassersportler darstellen. Nutzungen beziehen sich oft auf die Anlage von Stegen. Doch um intakte Naturräume zu erhalten und gleichzeitig den Zugang für die Öffentlichkeit zu gewährleisten, müssen solche Nutzungen reglementiert werden.