Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Gewährung von Sozialleistungen für ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber geregelt.
Sie erhalten den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Gesundheits- und Körperpflege und sonstige Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.