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Schutzgebiete und -objekte

Das amtliche "Eulenschild", auch unter dem Namen "Naturschutzeule" bekannt - es war und es ist das Wahrzeichen für Schutzgebiete und -objekte in Brandenburg. Wer dieses Schild in der freien Landschaft entdeckt, wird darauf hingewiesen, dass ihn landschaftlich etwas Besonderes erwartet. Es macht zugleich deutlich, dass viele Dinge verboten sind, die an anderer Stelle erlaubt sind.

Im Amtsdeutsch ausgedrückt: Verboten sind alle Handlungen, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern. Was bedeutet das? Der Bau eines Hauses beispielsweise verändert und zerstört. In Einzelfällen werden Ausnahmen zugelassen. Die untere Naturschutzbehörde prüft, ob der Schutzzweck durch die Realisierung eines Vorhabens beeinträchtigt wird. Je nach Ausstattungsgrad, Größe und Funktion werden unterschiedliche Schutzkategorien unterschieden:

Zu Naturschutzgebieten werden die sensibelsten, störungsempfindlichsten Naturräume erklärt. Wer sich in einem Naturschutzgebiet befindet, muss wissen, dass hier Tier- und Pflanzenarten vorkommen, die in Brandenburg, meist auch im übrigen Teil Deutschlands, sehr selten geworden sind. Einige sind sogar vom Aussterben bedroht. Um den Artenbestand zu sichern, muss es Räume geben, in der sich der Mensch, aus Achtung vor der Natur, in seiner Nutzung eingeschränkt.

Im Landkreis Oder-Spree gibt es, im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands, noch verhältnismäßig viele Refugien für die bedrohte Pflanzen- und Tierwelt. Sie zu bewahren ist eine wesentliche Aufgabe unserer Behörde. Einerseits bedeutet das den Schutz und die Pflege ausgewiesener Schutzgebiete, zum anderen gilt es, weitere Überlebensräume zu sichern, d. h. sie zu Naturschutzgebieten zu erklären. Aufgaben, die nur mit Unterstützung der Naturparks und der ehrenamtlichen Naturschutzhelfer zu lösen sind, aber auch das Verständnis der Bürger voraussetzen (Rechtsgrundlage: § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Die Verordnungen und die dazugehörigen Karten der Naturschutzgebiete können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.

Landschaftsschutzgebiete - sie werden auch oft als Erholungslandschaften bezeichnet. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind sie großräumiger. Es sind Gebiete, die einen Ausschnitt einer intakten Kulturlandschaft zeigen.

Der Schutzzweck besteht vor allem darin, trotz vielfältiger Flächennutzungen durch den Menschen (z. B. Forst, Landwirtschaft, Siedlungen) eine ökologisch wertvolle Landschaft, die gleichzeitig eine besondere Erholungseignung aufweist, dauerhaft zu sichern. Aus diesem Grund müssen Bauvorhaben jeglicher Art (beispielsweise Carport, Zaun oder Haus), landschaftsschutzrechtlich genehmigt werden (Rechtsgrundlage: § 26 Bundesnaturschutzgesetz). Die Verordnungen und die dazugehörigen Karten der Landschaftsschutzgebiete können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.

Zu „Geschützten Landschaftsbestandteilen“, kurz GLB, können Teile von Natur und Landschaft von den Kommunen (im Innenbereich), vom Landkreis als untere Naturschutzbehörde oder vom Land Brandenburg als oberste Naturschutzbehörde erklärt werden, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  •  zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  •  zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
  •  zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  •  wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Dies können z. B. Parks, Hecken, Wäldchen, Kleingewässer oder Bäume sein. Die Baumschutzverordnung des Landkreises Oder-Spree ist ein Geschützter Landschaftsbestandteil. In der nachfolgenden Liste finden Sie die Geschützten Landschaftsbestandteile, für die der Landkreis Oder-Spree verantwortlich ist und die überwiegend flächenhaften Charakter haben. Die flurstücksgenaue Lage der Geschützten Landschaftsbestandteile können Sie über umweltamt@l-os.de erfragen. Die Daten zu den Geschützten Landschaftsbestandteilen sind gegen Gebühr als Geodatensatz beim Kataster- und Vermessungsamt erhältlich.

Zu Naturdenkmälern könnten Einzelschöpfungen der Natur erklärt werden, die herausragend sind und wenn ihr Schutz erforderlich ist

  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit.

Im Landkreis Oder-Spree gibt es 70 Naturdenkmäler.

Die flurstücksgenaue Lage der Naturdenkmäler können Sie über umweltamt@l-os.de erfragen. Die Daten zu den in der folgenden Liste aufgeführten Naturdenkmälern sind gegen Gebühr als Geodatensatz beim Kataster- und Vermessungsamt erhältlich.

Zum Flächennaturdenkmal wurden nach dem Landeskulturgesetz der DDR (1970 bis 1989) entweder Naturdenkmäler bis zu einer Größe von drei Hektar ernannt oder wurden Bodenflächen oder Gewässer mit einer Flächengröße bis zu fünf Hektar aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes unter Schutz gestellt.

Diese Schutzkategorie gibt es nicht mehr. Die bestehenden FND wurden aber durch Regelungen seit 1990 übergeleitet und gelten fort. Die Tatsache, dass eine Reihe Flächennaturdenkmäler heute in Naturschutzgebieten oder in FFH-Gebieten liegen zeigt, dass sie Kernflächen des Naturschutzes sind.

Die flurstücksgenaue Lage der Flächennaturdenkmäler können Sie über umweltamt@l-os.de erfragen. Die Daten zu den Flächennaturdenkmälern sind gegen Gebühr als Geodatensatz beim Kataster- und Vermessungsamt erhältlich.

Die Kürzel FFH stehen für:

  • Fauna - Tierwelt
  • Flora - Pflanzenwelt
  • Habitat - Lebensraum

Vom Rat der Europäischen Gemeinschaft wurde 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erlassen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgte für uns durch das deutsche Bundesnaturschutzgesetz und das Brandenburgische Naturschutzgesetz.

Mit dieser Richtlinie soll die Erhaltung der biologischen Vielfalt gefördert und gesichert werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die in den Anhängen zur Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten zu erhalten und zu schützen. Es müssen für die Lebensraumtypen und Arten so genannte "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" ausgewählt und geschützt werden. Auf diese Weise soll ein europaweites ökologisches Verbundnetz entstehen. Dieses Netz wird als Natura 2000 bezeichnet. Das ökologische Verbundnetz soll in seiner Gesamtheit das Überleben der verschiedenen Lebensraumtypen und Arten gewährleisten. Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen soll, die für den Erhalt dieser Lebensraumtypen und Arten ausgewiesen werden sollen. Diese Meldung ist abgeschlossen, aber nicht alle FFH-Gebiete sind zugleich als Naturschutzgebiete geschützt.

In die so genannte erste Tranche Brandenburgs der zuerst gemeldeten FFH-Gebiete wurden bereits rechtskräftige Naturschutzgebiete an die Bundesregierung gemeldet. Der Flächenanteil der FFH-Gebiete der ersten Tranche betrug im Landkreis Oder-Spree insgesamt 2257 Hektar.

In die so genannte zweite Tranche (Ende 1999) wurden weitere Gebiete gemeldet:

Der Flächenanteil der FFH-Gebiete betrug zum Zeitpunkt der zweiten Tranche 6,9 Prozent der Fläche des Landkreises. Zusammen mit der 1. Tranche sind dies 13.250 ha. Diese Flächenzahl kann sich aber aufgrund von Bereinigungen während der Schutzgebietsausweisung noch ändern, zumal der nach FFH-Richtlinie zu schützende Bereich nicht mit den bestehenden Naturschutzgebietsgrenzen identisch sein muss. Spätestens bis 2004 sollen die Mitgliedstaaten die gemeldeten Gebiete als "Besondere Schutzgebiete" wirksam unter Schutz stellen. Gemessen an der Gesamtfläche der gemeldeten Gebiete Brandenburgs (circa 15 Prozent) liegt der Landkreis damit eher im unteren Drittel.

Vogelschutzgebiete sínd wie FFH-Gebiete Teil des ökologischen Netzes Natura "2000", das in ganz Europa aufgebaut wird. Sie werden anhand definierter Kriterien aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie benannt und an die Europäische Kommission gemeldet.

Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2004 an die Europäische Kommission folgende Vogelschutzgebiete gemeldet:

1. DE 3453-422, Mittlere Oderniederung

Größe: 28.591 Hektar

Die Naturschutzgebiete "Mittlere Oder" und "Oder-Neiße" sind enthalten. Darüber hinaus ist die Neuzeller Wiesenaue und ein Teil der Ziltendorfer Niederung Teil des Vogelschutzgebietes.

Das Gebiet ist eine wichtige Vogelzuglinie. Die Aue ist Rast- und Brutgebiet für viele Vogelarten, z. B. Knäkente, Flußuferläufer, Singschwan.

2. DE 4151-421, Spreewald und Lieberoser Endmoränenbogen

Das Gebiet umfasst im Landkreis Oder-Spree die Groß Schauener Seenkette bei Storkow, die bereits Naturschutzgebiet ist. Die Flachwasserseenkette ist ein wichtiges Rast- und Brutgebiet aufgrund ihrere Störungsarmut und der seit Jahrzehnten nicht mehr stattfindenden Jagd auf Wasservögel. Die größte Kormorankolonie Brandenburgs befindet sich hier.

  • Vogelschutzgebiete PDF-Datei: 190 kB , Stand: 7. Januar 2021 Hinweis: nicht barrierefrei

Naturparks sind großräumige Gebiete, die

  • überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten bestehen,
  • sich als naturnaher Landschaftsraum oder historisch gewachsene Kulturlandschaft besonders für die naturverträgliche Erholung eignen und
  • nach den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung für die Erholung und den Fremdenverkehr vorgesehen sind (Rechtsgrundlage: § 27 Bundesnaturschutzgesetz)

In unserem Landkreis wurden zwei landschaftlich interessante Großräume zu Naturparks erklärt.

Der Naturpark "Schlaubetal und Gubener Heide" erstreckt sich auf auf einer Fläche von 22.700 Hektar südlich des sehenswerten Erholungsortes Müllrose.

Am markantesten und einprägsamsten stellen sich der naturnahe Bachlauf der Schlaube und ihre begleitenden Laubwälder dar. Die Schlaube entspringt im Bereich der Wirchenwiesen, durchfließt den Wirchensee, windet sich durch bis zu 30 m hohe Schluchten und mündet später in den Müllroser See. Im Süden schließt die Reicherskreuzer Heidelandschaft an. Das romantische Dorchetal, unweit des Barockklosters Neuzelle, ist ebenfalls Bestandteil des Naturparks.

Im Landkreis befindet sich weiterhin anteilig der berlinnahe Naturpark "Dahme-Heideseen", eine ausgedehnte Seen- und Waldschaft, in deren Zentrum die Dahme fließt. Er besitzt eine Gesamtfläche von 59.375 Hektar Bestandteil sind die Groß Schauener Seenlandschaft bei Storkow und der Wolziger See. Neben touristisch bedeutsamen Orten wie Märkisch Buchholz, Groß Schauen und Prieros sind auch abgelegene Totalreservate mit unberührten Seen darin enthalten.