Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Zu „Geschützten Landschaftsbestandteilen“, kurz GLB, können Teile von Natur und Landschaft von den Kommunen - im Innenbereich -, vom Landkreis als untere Naturschutzbehörde oder vom Land Brandenburg als oberste Naturschutzbehörde erklärt werden, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
- zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
- wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Dies können z.B. Parks, Hecken, Wäldchen, Kleingewässer oder Bäume sein. Die Baumschutzverordnung des Landkreises Oder-Spree ist ein Geschützter Landschaftsbestandteil. In der nachfolgenden Liste finden Sie die Geschützten Landschaftsbestandteile, für die der Landkreis Oder-Spree verantwortlich ist und die überwiegend flächenhaften Charakter haben. Die flurstücksgenaue Lage der GLB können Sie über umweltamt@l-os.de erfragen. Die Daten zu den GLB sind gegen Gebühr als Geodatensatz beim Kataster- und Vermessungsamt erhältlich.