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Umweltamt

Untere Naturschutzbehörde

 

Schutzgebiete und -objekte

 

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)


Zu „Geschützten Landschaftsbestandteilen“, kurz GLB, können Teile von Natur und Landschaft von den Kommunen - im Innenbereich -, vom Landkreis als untere Naturschutzbehörde oder vom Land Brandenburg als oberste Naturschutzbehörde erklärt werden, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  •  zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  •  zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
  •  zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  •  wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.


Dies können z.B. Parks, Hecken, Wäldchen, Kleingewässer oder Bäume sein. Die Baumschutzverordnung des Landkreises Oder-Spree ist ein Geschützter Landschaftsbestandteil. In der nachfolgenden Liste finden Sie die Geschützten Landschaftsbestandteile, für die der Landkreis Oder-Spree verantwortlich ist und die überwiegend flächenhaften Charakter haben. Die flurstücksgenaue Lage der GLB können Sie über umweltamt@l-os.de erfragen. Die Daten zu den GLB sind gegen Gebühr als Geodatensatz beim Kataster- und Vermessungsamt erhältlich.