Kanalisationsnetze
Die Errichtung und der Betrieb von Abwasser- und Niederschlagswasserkanalisationen bedürfen der Anzeige bei der Wasserbehörde.
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz über die “Anzeige von Kanalisationsnetzen“ vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt für Brandenburg, Nummer 05, Seiten 167 - 182).