Wasserschutzgebiete
Im Landkreis Oder-Spree gibt es derzeit 33 Wasserschutzgebiete.
Ein Wasserschutzgebiet besteht meist aus drei Schutzzonen, die je nach Abstand zu den Brunnen unterteilt sind. Schutzzonen dienen dem speziellen Schutz des Grundwassers, das zur Trinkwasserversorgung genutzt wird. In Wasserschutzgebieten können einige Handlungen nur beschränkt zugelassen oder aber auch verboten werden.
Die Schutzzone I ist der sogenannte Fassungsbereich. Hier sind alle Handlungen verboten, die nicht dem Betrieb und der Unterhaltung der Wasserversorgungsanlage dienen. Das Gebiet dieser Zone wird in der Regel gegen unbefugtes Betreten gesichert. Es findet grundsätzlich keinerlei Flächennutzung statt.
Die Schutzzone II wird auch als engere Schutzzone bezeichnet. Sie ist ebenfalls ein sehr sensibler Bereich, besonders für den Umgang mit Nähr- und Schadstoffen sowie für Handlungen, die den Nähr- und Schadstoffeintrag in das Grundwasser begünstigen können. Neubebauungen sind hier grundsätzlich verboten.
Die Schutzzone III ist die weitere Schutzzone. Sie soll in der Regel das gesamte Einzugsgebiet umfassen. Bei sehr großen, lang gestreckten Einzugsgebieten kann die Zone III in Zuflussrichtung bei einer Entfernung von 4 Kilometer von der Fassung begrenzt werden. Alternativ dazu wird im Land Brandenburg zur Bemessung der Zone III auch die Linie verwendet, von der aus das Grundwasser 30 Jahre Fließzeit bis zum Brunnen benötigt (30-Jahres-Isochrone). Entscheidend für die Größe der Ausweisung sind immer die Gegebenheiten des Einzelfalls. Bis in die Zone III bestehen noch Verbote, z. B. für das Versickern von Abwasser, das Ablagern und die Deponierung von Abfällen. Auch die Versickerung des von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen abfließenden Wassers ist wegen der möglichen Schadstoffbelastung problematisch und deshalb in der Regel nicht tragbar.
Kartendienst Wasserschutzgebiete (brandenburg.de)