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Landwirtschaftliches Feldblockkataster

Seit 2005 ist ein GIS-gestütztes Flächenidendifikationssystem anstelle des alpanumerischen Katastersystems für die Flächennachweisführung vorgeschrieben.

In Brandenburg bildet der Feldblock die Grundlage des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen.

Ein landwirtschaftliche Parzelle ist nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb des landwirtschaftlichen Feldblockkatasters identifizierbar, das heißt mit Lage und Größe einem Feldblock zuordenbar ist.

Das Feldblockkataster enthält alle landwirtschaftlich genutzten Feldblöcke des Landes Brandenburg. Es unterleigt einer kontinuierlichen Pflege und Anpassung, zum Beispiel aufgrund von neuen Luftbildern beziehungsweise Änderungshinweisen der Nutzer.

Feldblock (FB):

  • ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche mit dauerhaften Außengrenzen (landwirtschaftliche Außengrenze)
  • wird von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet
  • innerhalb eines Feldblockes muss die Hauptbodennutzung gleich sein (nutzungsreine Feldblöcke)
  • ein Feldblock kann einen Schlag oder mehrere Schläge enthalten, die von einem Antragsteller oder mehreren Antragstellern bewirtschaftet werden
  • besitzt eine eindeutige Flächenangabe und kann Sperrflächen (Windräder, Betonmasten u. a.) sowie Landschaftselemente (Hecken, Feldgehölze u.a.) enthalten, welche innere Flächenkanten bilden und nicht zur Nettofläche gehören

Feldblockidentifikator (FLIK oder FBID)

  • ist eine eineindeutige Bezeichnung für einen Feldblock
  • besteht aus 16 Zeichen und wird automatisch bei der Digitalisierung eines Feldblocks vergeben

Beispiel: DEBBLI0267100301

  • DE = Deutschland
  • BB = Brandenburg
  • LI = Landwirtschaft InVeKos
  • zwei Ziffern = Jahr der Erfassung (z. B. 2002)
  • zwei Ziffern = Landkreis  (z. B. 67 = Landkreis Oder-Spree)
  • sechs Ziffern = laufende Nr. (z. B. 100301)

Digitales Feldblockkataster (DFBK)

ist ein elektronisch gespeicherter GIS-Datenbestand, der alle erfassten landwirtschaftlich genutzten Feldblöcke des Landes Brandenburg enthält.