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Verstöße gegen das Wasserrecht

Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Gewässer treten - aus Unkenntnis oder auch bewusst - regelmäßig auf. Um den Schutz der Gewässer dennoch zu gewährleisten, sind ordnungsbehördliche Verfahren zur Einhaltung der Rechtsvorschriften notwendig. Dies geschieht zum Beispiel durch den Erlass von Verfügungen:

  • zum Rückbau illegaler Anlagen
  • zur Durchsetzung ordnungsgemäßer Abwasserbeseitigung
  • zur Durchsetzung ordnungsgemäßer Lagerung wassergefährdender Stoffe

Gleichzeitig kann die rechtswidrige Tat, nach der strafrechtlichen Prüfung, in einem gesonderten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße belegt werden.

Sollte es notwendig sein und Sie beabsichtigen, bei der unteren Wasserbehörde eine Gewässerverunreinigung oder -beeinträchtigung anzuzeigen, beachten Sie bitte, dass die Anzeige schneller und erfolgreicher bearbeitet werden kann, wenn möglichst genaue Angaben zum Tatvorgang insbesondere zum Verursacher gemacht werden.